30.01.2023 (älterer Beitrag)

Aktuelle Corona-Regelungen ab dem 01.02.2023

zum 31.01.2023 laufen die bisherigen Corona-Regelungen des Landes NRW aus. Die Schulministerin Dorothee Feller wendet sich in diesem Zusammenhang mit einem Brief an die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler.

Grundlage der Aufhebung der Regelungen ist die Tatsache, dass die Immunisierung in der Bevölkerung - und damit auch unter Schülerinnen und Schülern sowie unter Lehrkräften - durch Impfungen und die Genesung nach einer Infektion auf einem hohen Niveau besteht. Daher werden die bisherigen Verpflichtungen nicht mehr in gleichem Maße fortgeführt.

Das bedeutet im einzelnen für den Schulbetrieb folgendes:

  1. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen.
    Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
  2. Anlassbezogene Testungen in der Schule wird es nicht mehr geben. Die regelmäßige monatliche Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat entfällt.
  3. Auch die 5-tägige Isolationspflicht nach einer Corona-Infektion wurde aufgehoben. Stattdessen wird verstärkt auf Eigenverantwortung und Freiwilligkeit gesetzt. Wer Symptome hat, sollte jedoch zu Hause bleiben.
  4. Positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, wird dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach dem positiven Test mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen. Eine FFP2-Maske bietet jedoch einen deutlich höheren Schutz. Das Tragen einer Maske dient dem Schutz anderer und vulnerabler Gruppen vor einer möglichen Weitergabe der Infektion.
  5. Wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler es zur Abklärung ihres eigenen Infektionsstatus bzw. des Infektionsstatus ihrer Kinder wünschen, einen Selbsttest vorzunehmen, können sie hierfür weiterhin die von den Schulen ausgegebenen Tests nutzen. Insofern noch Tests an den Schulen vorhanden sind, können diese auf Wunsch an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden. Neue Tests können von den Schulen nicht mehr bestellt werden.
  6. Es gibt im schulischen Kontext keine Maskenpflicht. Es kann aber weiterhin freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden. Selbstverständlich wird niemand wegen des Tragens einer Schutzmaske diskriminiert. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) entscheiden eigenverantwortlich, ob eine Maske getragen wird oder nicht.
  7. Die hygienischen Maßnahmen, das regelmäßige Lüften sowie die Benutzung von Luftfiltern in den Klassenräumen werden fortgeführt.

Wir vertrauen auf den verantwortungsvollen Umgang aller am Schulleben Beteiligten mit den nun freieren Regelungen.

Allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern wünschen wir alles Gute. Bleiben Sie gesund.

Ihre Schulleitung