Neues Formular ab 22.06.
Die Stadt Gütersloh teilte heute mit, dass für die Notbetreuung ab Montag, den 22.06. ein neues Formular benötigt wird. Auch wenn Ihr Kind bereits an der Notbetreuung teilnimmt, soll das neue Formular ausgefüllt werden.
Ergänzung zum Antrag auf Notfall-Betreuung
Aktueller Hinweis (18.06.)
Die nachfolgenden Regelungen gelten auch für die Zeit vom 18.06. bis zu den Sommerferien.
Wer kann die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen?
Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 27. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird:
https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie
Es werden nun mehr Berufe als systemkritisch definiert, da auch das öffentliche Leben langsam wieder anläuft. Eine Liste der Berufe finden Sie hier.
Sollten Sie Fragen zur Relevanz Ihres Berufes haben, wenden Sie sich bitte an die Stadt Gütersloh:
https://www.guetersloh.de/de/themen/coronavirus/schulen-und-kitas.php
Alleinerziehende Elternteile
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.
Anmeldung
Wenn Sie Ihr Kind zur Notfallbetreuung anmelden wollen, reichen Sie bitte das beiliegende Formular bei Ihrem Arbeitgeber ein.
Melden Sie anschließend Ihren Bedarf bei der Stadt Gütersloh:
Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen
Eine Wochenendbetreuung findet an Wochenenden ab sofort nicht mehr statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.
Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Bleiben Sie gesund!
Die Schulleitung des SG, Axel Rotthaus und Britta Jünemann
Informationen zur Notfallbetreuung
- Antragsformular (neu ab 27.04.)
- Ergänzung zum Antrag auf Notfall-Betreuung (benötigt ab 22.06.)
- Tätigkeitsbereiche (Berufsgruppen)
- Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
weitere Informationen:
Umsetzung der Hygienevorschriften im Kursunterricht der Oberstufe (11.05.)
Hygieneregeln am SG Stand (11.05.)
Elterninfo: Schulisches Arbeiten trotz Unterrichtsausfall (16.03.)
Informationen auf Moodle finden
Informationsseite des Schulministeriums NRW (laufend aktualisiert)
Mehrsprachige Informationen zum Corona-Virus: