Als Mitglied der Schulgemeinschaft gehe ich rücksichtsvoll mit anderen um und achte darauf, dass durch mein Verhalten niemand gefährdet oder gestört wird. Auch ich bin dafür zuständig, dass die Schulgebäude, die Unterrichtsräume und die Schulhöfe in Ordnung gehalten und die Einrichtungen der Schule sorgfältig behandelt werden. Darüber hinaus respektiere ich das Schuleigentum und trage dazu bei, es zu schützen.
Pausenregelungen Sek I
5-Minuten-Pausen
- Alle Schülerinnen und Schüler halten sich im Klassen- bzw. Fachraum auf.
Große Pausen
- Der Aufenthalt ist in der unteren und oberen Pausenhalle sowie auf dem Sek I Schulhof erlaubt. Die Mediothek darf als Ruhebereich genutzt werden.
- Der 10. Jahrgang darf sich zusätzlich auf dem Brunnenhof aufhalten.
- In der unteren und oberen Pausenhalle verhalten sich die Schülerinnen und Schüler ruhig.
- Auf dem Pausenhof darf man rennen, ballspielen und versteckspielen.
- Der Brunnenhof, die Fahrradparkplätze, das A-Gebäude, die Mensa, der Musiktrakt sowie der Platz vor dem Kunstgebäude sind keine Pausenflächen für die Sek I.
- Die Taschen werden am Ende der Pausen zu den Fachräumen gebracht und nicht zu Beginn der Pausen.
Stundenbeginn
- Mit dem ersten Pausenklingeln begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichts- und Fachräumen.
- Man hält sich ruhig im Klassenraum auf, bis der Lehrer oder die Lehrerin kommt. Vor den Fachräumen wird ruhig gewartet, bis diese aufgeschlossen werden.
- Falls nach 5 Minuten noch keine Lehrkraft erschienen ist, informieren die Klassensprecher bzw. die Klassensprecherinnen die Verwaltung (Stundenplanbüro, Lehrerzimmer).
Pausenregelungen Sek II
- Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (EF-, Q1-, Q2-Phase) dürfen sich im Bereich der Sek I sowie in der Mensa, auf dem Brunnenhof und im OS-Gebäude aufhalten.
Verhalten innerhalb des Gebäudes
- Innerhalb des Gebäudes muss man sich ruhig verhalten.
- Rennen, Ballspielen, Versteckspielen und sonstiges störendes Verhalten sind im Gebäude untersagt.
- Lautes Klopfen und Schlagen sowie das Treten gegen Türen sind verboten.
- Die Flurbereiche vor dem Sekretariat, der Oberstufenleitung und das Treppenhaus vor dem Lehrerzimmer sind Ruhezonen. Schülerinnen und Schüler erscheinen dort möglichst einzeln, wenn sie ein dringendes Anliegen haben.
- Im Erprobungsstufengebäude (ES-Gebäude) halten sich nur die Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe auf.
Allgemeine Ordnung
- Im Laufe des Vormittages werden beim Verlassen des Klassen- oder Fachraumes die Stühle ordentlich gestellt, der Müll beseitigt und das Licht gelöscht.
- Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt. Tafel- und Ordnungsdienst verrichten ihre Aufgaben und stellen die Ordnung für den folgenden Schultag her.
- Auf den Fluren, in den Treppenhäusern und auf den Toiletten tragen alle dazu bei, das Schulgebäude in einem sauberen Zustand zu halten. Schülerinnen und Schüler bringen herumliegenden Müll in die Mülleimer, auch wenn sie nicht die Verursacher gewesen sind.
Digitale Endgeräte
Zeitgemäßes digitales Arbeiten und Lernen stellt am SG ab der Jahrgangsstufe 7 einen allgemeinen Standard dar.
- Während des Schulbetriebes (8.00-13.15 Uhr) gilt für die Jahrgangsstufen 5-10 die Regelung einer "handyfreien Schule", d. h. ein mitgebrachtes Handy darf weder genutzt werden oder sonst wie in Erscheinung treten. Bei Nichtbeachtung ist das Handy nach Aufforderung durch die Lehrkraft dieser umgehend auszuhändigen. Es kann nach Unterrichtsschluss bei der Schulleitung oder im Sekretariat abgeholt werden.
- Während der Pausen dürfen die iPads von den Schülerinnen und Schülern der Klassen 7 bis 10 nicht genutzt werden. Nur bei einem Aufenthalt der Zehntklässler auf dem Brunnenhof gilt für diese die gleiche Regelung wie für die Oberstufe.
- Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft über den Einsatz digitaler Endgeräte (iPad- Regeln), in Ausnahmefällen kann diese auch die Nutzung weiterer digitaler Geräte (Handys) erlauben. Alle getroffenen Absprachen gelten dann auch für Arbeitsphasen außerhalb des Klassenraumes.
- Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können ihre digitalen Endgeräte (Handys, Tablets, Laptops etc.) innerhalb festgelegter Gebäudebereiche (OS-Gebäude, Mensa, Brunnenhof) frei nutzen. Dies sollte aber ausschließlich zum unterrichtlichen Arbeiten und mit einer Vorbildfunktion für jüngere Schülerinnen und Schüler erfolgen (siehe Regeln für die Sek I).
Verlassen des Schulgeländes
Die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 dürfen in der Mittagspause das Schulgelände verlassen, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.
Weitere Regelungen
- Schülerinnen und Schüler erscheinen in angemessener Kleidung zum Unterricht.
- Schultaschen sollen nicht unbeaufsichtigt im Schulgebäude zurückgelassen werden.
- Wertsachen oder größere Geldbeträge sind in der Schule problematisch – die Schule kommt bei Verlust oder Beschädigungen nicht für den Schaden auf.
- Gleiches gilt für die Umkleideräume der Sporthallen und des Hallenbades.
- Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen sind im schulischen Bereich, einschließlich Exkursionen und Klassenfahrten, gesetzlich verboten.
- Ebenso sind Messer und jegliche Waffen im schulischen Bereich verboten.
Bei Verstößen gegen die Hausordnung muss damit gerechnet werden, Beiträge zur Wiedergutmachung zu leisten. Des Weiteren können erzieherische Maßnahmen, Schulordnungsmaßnahmen (§53 SchulG NRW) und/oder strafrechtliche Maßnahmen folgen.