Hausordnung

Vorwort

Alle Schüler und Schülerinnen nehmen nur so viele Rechte in Anspruch, wie dies ohne Eingriff in die Freiheiten Anderer möglich ist. Sie gehen rücksichtvoll miteinander um und achten darauf, dass durch ihr Verhalten niemand gefährdet und mehr als notwendig beeinträchtigt oder gestört wird.

Die Schülerinnen und Schüler tragen Verantwortung dafür, dass die Würde aller Mitglieder der Schulgemeinde gewahrt bleibt. Sie sind gemeinsam dafür zuständig, dass die Schulgebäude, die Unterrichtsräume und die Schulhöfe in Ordnung gehalten und die Einrichtungen der Schule sorgfältig behandelt werden.

 

Pausen

In den 5-Minuten-Pausen halten sich die Schüler und Schülerinnen im Klassenraum auf.

In den großen Pausen gehen sie auf den Schulhof oder ins Foyer/Pausenhalle. Die Fahrradparkplätze sind keine Pausenflächen.

Bei Regen verlassen alle Schüler und Schülerinnen den Klassenraum, können aber im Gebäude (Pausenhalle, EG und 1. Stock) bleiben.

Nach der Pause halten sie sich im Klassenraum auf, bis der Lehrer oder die Lehrerin kommt. Falls nach 10 Minuten noch keine Lehrkraft erschienen ist, informieren die Klassensprecher bzw. die Klassensprecherinnen die Verwaltung (Stundenplanbüro, Lehrerzimmer).

Zum Toben gehen alle Schüler und Schülerinnen immer auf den Schulhof! Das Ballspielen im Schulgebäude ist untersagt.

 

Ordnung

Die Schüler und Schülerinnen stellen nach der letzten Stunde, die sie in einem Unterrichtsraum hatten, die Stühle hoch.

Sie fegen, entsorgen Müll und stellen die Ordnung in allen von ihnen genutzten Räumen im Schulgebäude her. Das gilt unabhängig davon, wer die Unordnung oder Verunreinigung im Einzelfall verursacht hat.

Warme Speisen sollen möglichst nicht mit in die Schule gebracht werden. Falls ja, dürfen sie nur in der Pausenhalle und auf dem Pausengelände verzehrt werden. Verpackungen sollen möglichst dort entsorgt werden, wo sie gekauft wurden.

Im Erprobungsstufengebäude sollen sich nur die Schülerinnen und Schüler der Erprobungsstufe aufhalten.

 

Umgang mit Handys und Tablets

  1. Die Nutzung von Handys bzw. Tablets in den Pausen ist nur für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe erlaubt, und zwar nur in den Bereichen, die der Oberstufe eindeutig zuzuordnen sind (OS-Gebäude und Brunnenhof).
  2. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Handy und auch die Tablets in den Pausen nicht verwenden.
  3. Im gesamten S-Gebäude, im ES-Gebäude sowie in den Sonderbauten für Kunst und Musik darf das Handy in den Pausen nicht genutzt werden, und zwar auch nicht von den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe.
  4. In Freistunden der Oberstufe ist die Nutzung digitaler Endgeräte und auch Handys in allen Gebäudebereichen erlaubt.
  5. Im Unterricht entscheidet die Lehrkraft über den Einsatz digitaler Endgeräte. Dies gilt auch für Arbeitsphasen außerhalb des Klassenraums.

Auf Vorschlag der Medienscouts hat sich der Runde Tisch (Vertreter*innen von Eltern, Schülerschaft, Medienscouts und Lehrer*innen) am 22.03.2022 auf diese Modifikation der Handyregelung geeinigt. Die Bestimmungen werden in allen Klassen der Sek I in der SLZ sowie in allen Tutorengruppen der Oberstufe erläutert und diskutiert.

Die Aufklärung über eine verantwortliche Mediennutzung spielt eine wichtige Rolle im Medienkonzept der Schule. Die Medienscouts bleiben in dieses Konzept eingebunden. Diese Vorschläge werden nach den Sommerferien 2022 erprobt und im Anschluss evaluiert.

 

Rauchen

Das Rauchen ist auf dem Schulgelände gesetzlich verboten. Das gilt auch für e-Zigaretten und sonstige Suchtmittel.

 

Verlassen des Schulgeländes

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Schülerinnen der Klasse 9 dürfen das Schulgelände in der Mittagspause verlassen, wenn eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.

 

Schülerinnen und Schüler, die gegen die Hausordnung verstoßen, müssen damit rechnen, zu Beiträgen zur Wiedergutmachung und /oder zu anderen Maßnahmen verpflichtet zu werden.

 

Ein Tipp zum Schluss

Den Schülerinnenn und Schülern wird empfohlen, nach Möglichkeit keine Wertsachen oder große Geldbeträge mit in die Schule zu bringen – die Schule kommt bei Verlust oder Beschädigungen nicht für den Schaden auf.