Liebe Schülerinnen und Schüler,
herzlich willkommen zurück! Wir hoffen, ihr hattet schöne Ferien und könnt jetzt mit frischem Schwung in das neue Schuljahr starten.
Hier einige wichtige Informationen zum Schulbeginn am Mittwoch, 10. August 2022
Die neuen Fünftklässerler*inen beginnen ihre Einschulungsfeier mit einem Gottesdienst in der Martin-Luther-Kirche um 9.30 Uhr. Die Begrüßung in der Aula findet dann im Anschluss um 10.30 Uhr statt.
Die Schüler*innen der neuen Klassen 6 - 9 starten um 8.00 mit zwei Stunden bei den Klassenlehrer*innen.
Raumpläne, wo eure Klasse zu finden ist, hängen überall im Gebäude aus.
Die Schüler*innen der Oberstufe finden sich zu ihren Stufenversammlungen wie folgt ein:
- Stufe EF um 8.00 - 9.30 Uhr Uhr in der Aula
- Stufe Q1 um 8.00 - 9.30 Uhr in der Sporthalle B
- Stufe Q2 um 8.30 Uhr - 9.30 Uhr in der Sporthalle C
Der reguläre Unterricht beginnt in der 3. Stunde.
Informationen zum Unterricht am Nachmittag
Der Nachmittagsunterricht für die Sekundarstufe I beginnt in der ersten vollen Unterrichtswoche ab Montag, 15. August.
Der Nachmittagsunterricht für die Oberstufe beginnt ab Donnerstag, den 11. August. Auch die Sportkurse finden bereits ab Donnerstag statt.
Corona-Testungen und Maskenpflicht
Am ersten Schultag erhalten alle Schüler*innen die Möglichkeit, sich selbst in der Schule mit den bekannten Antigentests zu testen, damit wir sicher ins neue Schuljahr starten können. Die Klassenlehrer*innen bringen, wie bereits aus dem letzten Schuljahr bekannt, die Tests mit in den Unterricht. Das Ministerium und wir empfehlen allen Schüler*innen die Teilnahme an den Tests am ersten Schultag. Eine Testpflicht besteht jedoch nicht.
Es wird darüber hinaus keine weiteren anlasslosen Tests in der Schule mehr geben. Die Schüler*innen erhalten in Zukunft Tests mit nach Hause, so dass sie sich bei Vorliegen von Symptomen anlassbezogen selber testen können.
Am ersten Schultag werden zunächst 5 Antigentests an jeden Schüler, jede Schülerin ausgegeben. Es werden neue Tests verteilt, wenn der Vorrat aufgebraucht ist.
Eine Maskenpflicht besteht nicht. Das freiwillige Tragen einer Maske zum Eigenschutz und zum Schutz Dritter, besonders der vulnerablen Personen, wird empfohlen.
Die Schulministerin führt in den Briefen an alle Eltern sowie die volljährigen Schüler*innen aus:
"Klar ist, dass eine Infektion mit den aktuell dominanten Virusvarianten zu Symptomen führen kann, die eine Teilnahme am Unterricht für einige Tage unmöglich machen. Dies unterscheidet COVID-19 zwar nicht von anderen Erkrankungen, kann aber bei gleichzeitiger Betroffenheit einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften für den Unterrichtsbetrieb eine besondere Belastung bedeuten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, auch eigenverantwortlich weiterhin auf bewährte Infektionsschutzmaßnahmen zurückzugreifen und auf diese Weise dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken durch die Corona-Pandemie in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben. So tritt auch in der Schule ein eigenverantwortlicher Umgang mit dem Virus stärker in den Vordergrund und wird durch die Schulen aktiv unterstützt: Abstände sollten da eingehalten werden, wo dies sinnvoll möglich ist. Regelmäßiges Händewaschen sowie das freiwillige Tragen einer Maske werden empfohlen. Das regelmäßige Lüften der Klassenräume wird beibehalten. Bei der neuen Teststrategie wird das Ziel einer anlassbezogenen Testung im häuslichen Umfeld verfolgt. Dies bedeutet, dass ich Sie als Eltern darum bitte, Ihr Kind im Verdachtsfall - d.h. bei Vorliegen der typischen COVID-19- Symptome wie beispielsweise Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs- /Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur - vor Antritt des Schulweges selbst zu testen und gegebenenfalls zuhause zu behalten.
Sollte sich bei einem Kind in der Schule aufgrund offenkundiger Symptome einer Atemwegsinfektion ein begründeter Verdacht auf eine mögliche Corona-Infektion ergeben, wird die zuständige Lehrkraft oder Betreuungsperson die Schülerin bzw. den Schüler darum bitten, eine anlassbezogene Testung mit einem Antigenselbsttest vorzunehmen. Auf den Test kann in der Regel dann verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der Erziehungsberechtigten vorliegt, dass ein Test mit negativem Ergebnis am selben Tag vor dem Schulbesuch zuhause bereits durchgeführt wurde."
Die Briefe der Ministerin und das Corona-Handlungskonzept des Landes NRW finden Sie hier:
- Corona-Handlungskonzept des Landes NRW
- Brief der Ministerin an die Eltern und Erziehungsberechtigten aller SuS
- Brief der Ministerin an volljährige Schüler*innen
Alle weiteren Informationen zum Schulbeginn erhaltet ihr am Mittwoch in den Klassenleitungsstunden bzw. Stufenversammlungen.
Viele Grüße, Eure Schulleitung
Axel Rotthaus und Britta Jünemann