Liebe Schülerinnen und Schüler,
Liebe Eltern,
am Samstag erreichte uns eine Mail des Schulministeriums NRW, die auch auf unserer Homepage bereits verlinkt ist. Darin geht es vor allem um die Präsenz von Lehrer/innen bzw. Schüler/innen mit Vorerkrankungen ab Donnerstag, 23.04. in der Schule.
Sollten Sie bzw. Ihr Sohn/Ihre Tochter an einer Vorerkrankung leiden, so teilen Sie uns dieses bitte bis Mittwoch 12 Uhr mit, damit wir den Personaleinsatz planen können. Die Art der Vorerkrankung brauchen Sie nicht anzugeben.
Bitte um eine Rückmeldung an:
Telefonisch: 05241/505290-10 oder per Email: sgg@sg.schulen-gt.de
Dies gilt auch für den Fall, dass jemand das Lernangebot nicht annehmen möchte und sich abmelden will.
In der Mail heißt es:
„UNTERRICHTSTEILNAHME VON SCHÜLERINNEN UND SCHÜLERN
Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern - gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte.
In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).
Eine TEILNAHME AN PRÜFUNGEN ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen. So muss das Schulgebäude zu einer bestimmten Zeit einzeln oder durch einen gesonderten Eingang betreten werden können und erforderlichenfalls die Prüfung in einem eigenen Raum durchgeführt werden. Können diese Schutzmaßnahmen nicht sichergestellt werden, soll ein Nachholtermin unter dann geeigneten Bedingungen angeboten werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Regeln für das krankheitsbedingte Versäumen von Prüfungen. […]
Insbesondere bei nachfolgenden Vorerkrankungen besteht - unabhängig vom Lebensalter - grundsätzlich ein erhöhtes Risiko für einen schwereren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19):
- Therapiebedürftige Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. coronare Herzerkrankung, Bluthochdruck)
- Erkrankungen der Lunge (z.B. COPD, Asthma bronchiale)
- Chronische Lebererkrankungen
- Nierenerkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Diabetes mellitus
- Geschwächtes Immunsystem (z.B. auf Grund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison).“
Schulleitung und Oberstufenleitung des Städtischen Gymnasiums Gütersloh,
20. April 2020
Axel Rotthaus Britta Jünemann Jens Hullermann