16.08.2021 (älterer Beitrag)

Masernimpfschutz – Masernschutzgesetz

Liebe Eltern,

der Deutsche Bundestag hat im Masernschutzgesetz beschlossen, dass seit dem 01.03.2020 unter anderem in schulischen Einrichtungen eine Masern-Impfpflicht gilt und die Impfung bzw. die Immunität gegen Masern nachgewiesen werden muss. Diese Entscheidung wurde getroffen, um Kinder besser vor einer Infektion mit dem gefährlichen Masernerreger zu schützen. Die Nachweispflicht galt im Jahr 2020 zunächst für alle neu aufgenommenen Schülerinnen und Schüler. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss der Nachweis nunmehr im Jahr 2021 erbracht werden.

Der Masernimpfschutz bei den Schülerinnen und Schülern der neuen 5. und 6. Klassen wurde bei der Anmeldung bereits überprüft.

Welche Bescheinigungen werden akzeptiert?

  1. Impfnachweis durch Vorlage des Impfpasses: hier ist eine zweifache Masernschutzimpfung erforderlich.
  2. Immunitätsnachweis: Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht – in der Regel nach bereits durchlaufener Erkrankung.
  3. Kontraindikationsnachweis: eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Kontraindikation gegen eine Masern-Impfung besteht.
  4. Bestätigungsnachweis: Bestätigung einer staatlichen Stelle oder einer Einrichtungsleitung, dass einer der drei vorgenannten Nachweise bereits vorleglegen hat (z.B. Bestätigung des Gesundheitsamtes, dass im Rahmen der Schuleingangs-untersuchung ein ausreichender Masernimpfschutz festgestellt wurde oder Bestätigung der Grundschule, dass dort ein Nachweis des Masernimpfschutzes bereits erbracht wurde.

Die Frist zur Vorlage der entsprechenden Nachweise wurde angesichts der Corona-Situation auf den 31.12.2021 verlängert.

Wir bitten Sie daher, dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin bzw. den Tutoren der Oberstufe bis zu den Herbstferien die entsprechenden Bescheinigungen zur Einsichtnahme vorzulegen.

Ein Muster einer Immunitätsbescheinigung bzw. einer Kontraindikationsbescheinigung können Sie bei hier downloaden.

Wenn Sie sich näher informieren wollen, können Sie dieses auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums unter folgendem Link tun:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Informationen (FAQs) finden Sie auch unter folgendem Link:
https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/schule_und_bildung/gesundheit_krisenmanagement_an_schulen/masernschutzgesetz/Masernschutzgesetz_FAQ.pdf

Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Axel Rotthaus, Britta Jünemann