Die Stadtbus Gütersloh gmbH bittet uns, folgenden Hinweis zu veröffentlichen:
Im ÖPNV besteht Maskenpflicht. Bei Nichteinhaltung können vom Ordnungsamt bzw. der Polizei Verwarngelder erhoben werden. An den Haltestellen, im Bus und mittels Durchsagen im Bus wird auf die bekannten Hygienemaßnahmen und auf die Pflicht zum Tragen von Masken hingewiesen.
Das Fahrpersonal kann bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Fahrgäste ohne Maske des Fahrzeugs verweisen.
weitere Informationen:
Lieber mit dem Fahrrad zur Schule?
- Fahrradpauschale statt Schulwegticket
- Fahrradpaten an den Start:
Ältere Schüler*innen begleiten Fünftklässler*innen