08.10.2021 (älterer Beitrag)

Maskenpflicht und Testungen nach den Herbstferien

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Land NRW hat uns am 06. Oktober über die wesentliche Planungen im Zusammenhang der Maskenpflicht und der Testungen nach den Herbstferien informiert. Die Pläne können jedoch nur dann umgesetzt werden, wenn sich die Infektionslage nicht verschärft. Eine besondere Bedeutung spielen dabei die Herbstferien, da noch nicht abgeschätzt werden kann, ob aufgrund der Reisen die Infektionen ansteigen werden. Auch die kältere Jahreszeit ist zu berücksichtigen.

Es folgen die Planungen Landes NRW:

 

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Die Testungen nach den Herbstferien laufen wie bisher 3 Mal wöchentlich weiter (Mo, Mi, Fr)
    • Der erste Testtag nach den Herbstferien ist damit Montag, der 25.10.2021.
    • am Dienstag 02.11.21 (erster Schultag nach dem Feiertag Allerheiligen) ist ausnahmsweise ein Testtag.
    • Diese Regelung gilt erst einmal bis zu den Weihnachtsferien.
    Das Städtische Gymnasium bittet alle Lehrkräfte und Schüler*innen - im Interesse der Schulgemeinschaft und des Infektionsschutzes - sich am ersten Schultag, Montag, den 25.10.2021, zu testen - und zwar auch Geimpfte und Genesene!
     
  2. Die Bürgertests, die ab dem 11.10.21 für Erwachsene kostenpflichtig werden, bleiben für Jugendliche unter 18 Jahren kostenlos.
     
  3. Die Maskenpflicht im Unterricht bleibt nach den Herbstferien zunächst bestehen, ab dem 02.11.2021 soll die Maskenpflicht am Platz entfallen, wenn es die Infektionslage zulässt. Im Schulgebäude und auf allen Verkehrsflächen gilt weiterhin Maskenpflicht. Hierzu informieren wie die Schüler*innen in der Woche nach den Herbstferien gesondert.
     
  4. Reiserückkehrer müssen die Coronaeinreiseverordnung beachten und die dortigen Regelungen zur Quarantäne, zur Anmeldung und zur Testpflicht - insbesondere bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten.
     
  5. Zur Aufklärung in Sachen Impfung schreibt das Ministerium:
    "Angesichts ihrer pädagogischen Verantwortung soll die Schule den Schülerinnen und Schülern die Bedeutung einer Impfung für den Selbst- und Fremdschutz vermitteln. Gleichzeitig muss aber klargestellt werden, dass die Teilnahme an der Impfung in jedem Fall eine freiwillige Entscheidung bleibt – und auch von der Schulgemeinde als solche respektiert wird."

Wir wünschen allen schöne und erholsame Ferien.

Die Schulleitung des SG, Axel Rotthaus und Britta Jünemann