30.03.2022 (älterer Beitrag)

Information zum neuen Infektionsschutzgesetz

Das neue Infektionsschutzgesetz bringt für das SG und den Schulalltag folgende wichtigen Änderungen mit sich:

  • Ab dem 03.04.2022 keine Maskenpflicht mehr in Schulgebäuden
  • Nach den Osterferien keine anlasslosen Testungen mehr in Schulen

Maskenpflicht:

In der letzten Woche vor den Osterferien besteht keine Maskenpflicht mehr und es gibt ausdrücklich keine Handhabe das Tragen von Masken weiter durchzusetzen. Dennoch bleibt es natürlich Schülerinnen, Schülern und allen in der Schule tätigen Personen unbenommen, freiwillig eine Maske zu tragen.

In Anbetracht des derzeit hohen Infektionsgeschehens weisen wir darauf hin, dass das Masketragen weiterhin der effektivste Infektionsschutz ist.

Anbei finden Sie die Empfehlung des Landes NRW zum Tragen einer Maske in Innenräumen, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske gibt es nicht. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass Masken, insbesondere FFP-2-Masken, wirkungsvoll vor einer Infektion schützen.

Weitere Informationen des Landes NRW zu den Corona-Maßnahmen ab dem 03. April finden Sie hier:
https://www.land.nrw/corona

weitere Informationen:

Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen des Landes NRW

Informationsseite des Landes NRW:
https://www.land.nrw/corona

Antigen-Schnelltests:

Die Schule verfügt noch über einen Vorrat an Tests, die wie bisher im Testraum für Kollegen zur Verfügung stehen. Der Testraum wird zunächst so bestehen bleiben, da eine Änderung der Vorgaben durch die Hotspotregelung der Länder jederzeit möglich ist.

Wir halten es für sinnvoll, allen Schülerinnen und Schülern am Montag direkt nach den Osterferien in der 1. Stunde auf freiwilliger Basis ein Testangebot zu machen.

 

Quarantäne-Regelung:

Bisher hat das SG Kontaktpersonen von positiv Getesteten unabhängig vom Immunstatus gebeten, vorsichtshalber einige Tage nicht in die Schule zu kommen. Dieses Vorgehen ging über die Regelungen des Gesundheitsamtes hinaus und hat in der Vergangenheit das Eintragen von Coronainfektionen wirksam verhindert. Es entspricht aber nicht der augenblicklichen Tendenz, den Infektionsschutz zurückzufahren und verliert in den letzten Tagen gerade bei den Eltern an Akzeptanz. Deshalb werden bereits in der Woche vor den Osterferien nur noch die Schülerinnen und Schüler zuhause bleiben, die positiv getestet sind. In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal auf die individuelle Verantwortung aller Beteiligten hin, bei Erkältungssymptomen bitte einen häuslichen Schnelltest oder einen Bürgertest zu machen.

 

Das neue Infektionsschutzgesetz bedeutet die Aufhebung von Einschränkungen und Pflichten, aber es kann auch zu Verunsicherung und einem Gefühl des Verlusts von Sicherheit führen. Wir hoffen alle, dass die herbeigesehnte Entlastung des Lebens in der Schule nicht zu unvorhergesehenen gesundheitlichen Gefährdungen führt.