Für den Bereich der Schulen hat der Kreis Gütersloh entschieden, dass der Unterricht bis zum Beginn der Sommerferien ausgesetzt wird. Ab dem 18.6. greift wieder die Notfallbetreuung (1.-6. Klasse), wie sie in der Coronabetreuungsverordnung beschrieben ist, die bis zum 14.6. Gültigkeit hatte (also vor der Wiederaufnahme des Normalbetriebs an den Grundschulen). Die Betreuungszeiten gelten an den einzelnen Schulstandorten wie bis zum 10.6. Grundsätzlich ist die Betreuung auch weiterhin mit den Schulleitungen vor Ort abzusprechen. Anträge auf Notbetreuung, die bis zum 10.6. bewilligt waren, gelten weiter – eine erneute Antragstellung ist in diesen Fällen nicht erforderlich!
Zum Lernstudio bzw. zur Notbetreuung am SG dürfen weiterhin alle Kinder kommen, die auch bisher dort angemeldet sind. Auch solche Kinder mit individuellem Förderbedarf.
Zusätzliche Bedarfe aufgrund beruflicher Anforderungen werden jetzt ergänzend geprüft. In diesen Fällen ist der Betreuungsbedarf mit einem einheitlichen Formular (herunterzuladen auf www.coronavirus.guetersloh.de, Bereich Kitas und Schulen / Formulare) direkt bei der Schule anzumelden. Die Unentbehrlichkeit ist durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzw. des Dienstvorgesetzten nachzuweisen (kann nachgereicht werden). Die Schulen und OGS-Träger nehmen die Bedarfsanmeldungen und den Nachweis des Arbeitgebers entgegen.