Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, hiermit möchten wir – in Absprache mit dem ESG – weitere Informationen zum Umgang mit der Corona Pandemie an unserer Schule geben:
Hygienekonzept des SG
- In der Schule gilt eine Maskenpflicht: im Unterricht, in den Pausen und auf dem gesamten Schulgelände.
- Der Abstand von 1,5 Metern ist dort, wo es möglich ist, einzuhalten.
- Die Regeln der Handhygiene und die Hust- und Niesetikette sind zu beachten.
- Die Unterrichtsräume werden regelmäßig gelüftet.
- Schülerinnen und Schüler mit unklaren gesundheitlichen Symptomen kommen bis zur Klärung des Infektionsstatus nicht in die Schule.
Freistellung von Schülerinnen und Schülern vom Unterricht
Neben den oft verzögerten offiziellen Wegen über das Gesundheitsamt gibt es immer wieder die Notwendigkeit von Entscheidungen durch die Schule selbst. Dies ist auch nach der neuen Corona Verordnung, die zum 1.12. 2020 gilt, der Fall. Dem Gesundheitsamt des Kreises stehen derzeit kei-ne Schnelltests für Schulen zur Verfügung, sodass die Quarantäneregelung, so wie sie in der Presse skizziert wurde, zunächst nicht umgesetzt werden kann.
Wir bitten Sie, Ihre Kinder, wenn Sie Erkältungssymptome zeigen, vorsorglich zu Hause zu lassen und für die weiteren Entscheidungen über eine Testung mit Ihrem Hausarzt Kontakt aufzunehmen. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte unserer Webseite: sg-guetersloh.de
Kontaktpersonen von Familienmitgliedern und Angehörigen, die sich in Quarantäne befinden, keine Symptome zeigen bzw. Corona negativ sind, können grundsätzlich die Schule besuchen.
Kontaktpersonen von Familienmitgliedern, die sich in Quarantäne befinden, aber Corona positiv sind, dürfen die Schule nicht besuchen und müssen sich in häusliche Quarantäne begeben. Über Dauer und Zeitpunkt der Aufhebung der Quarantäne entscheidet und informiert das Gesundheits-amt. Dennoch bitten wir jede Familie, das Schulsekretariat unabhängig vom Gesundheitsamt um-gehend über positive Testung und Quarantäneentscheidungen zu informieren.
Lerngruppen, in denen sich ein:e Corona positiv getestete:r Schüler:in befindet, können von der Schulleitung vorsorglich in den Distanzunterricht geschickt werden, bis die Kontaktverfolgung voll-ständig durchgeführt und der Inkubationszeitraum eingegrenzt ist. Dies schließt Differenzierungs- und Sprachengruppen mit ein. Entscheidend für die Bestimmung der betroffenen Gruppen ist der Zeitraum der Infektiosität. Er umfasst die beiden Tage vor dem ersten Auftreten von Symptomen und kann bis zu zehn Tagen zurückliegen
Sollten in einer Lerngruppe vermehrt starke und anhaltende Erkältungssymptome unbekannter Ursache auftreten, kann die Schulleitung ungeachtet der o.g. Zeiträume Distanzunterricht für die Gruppen anbieten, bis geklärt werden kann, ob Corona Infektionen vorliegen.
Bei der Kontaktverfolgung und Entscheidung über Distanzunterricht von Lerngruppen oder einzel-nen Schülerinnen sind folgende Faktoren mitentscheidend:
Das Tragen des Mund- Nasenschutzes, die Dauer des Kontaktes und die räumlichen Gegebenhei-ten. Jeder auftretende Fall wird vom Gesundheitsamt in Zusammenarbeit mit der Schule individuell geprüft und bewertet. Sollte das Gesundheitsamt zeitverzögert mit der Schule in Kontakt treten, wird die Schule eigenverantwortlich über Distanzunterricht entscheiden. Dabei handelt es sich je-doch nicht um eine Anordnung von Quarantäne.
Ungeachtet aller o.g. Regelungen können Eltern Ihre Kinder bei unklaren Symptomen vom Schul-unterricht in Präsenz befreien lassen und das Fehlen entsprechend entschuldigen.
Diese Regelungen gelten bis auf weiteres sowohl für das Städtische Gymnasium als auch für das Evangelisch Stiftische Gymnasium.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Rotthaus und Britta Jünemann