Regelungen zur Versetzung, zu Klausuren und Klassenarbeiten sowie zur Leistungsbewertung

Auch das 2. Halbjahr wird erneut von der Corona-Pandemie bestimmt. Es gibt viele vom Land NRW verfügte Bestimmungen, die Rücksicht auf diese besondere Situation nehmen, z.B. die Reduzierung der Zahl der Klausuren in der EF und der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I. Andere Regelungen bleiben jedoch bestehen. So wird es am Ende des Halbjahres eine reguläre Versetzung geben.

Hier können Sie sich über die Details der Regelungen informieren.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Stufenkoordinatoren Frau Hinz-Kruse (Erprobungsstufe, hk@sg.schulen-gt.de), Herrn Briest (Mittelstufe, brt@sg.schulen-gt.de) und Herrn Hullermann (Oberstufe, hu@sg.schulen-gt.de).