Schnell mal die Videokonferenz aufnehmen, weil ein Mitschüler oder eine Lehrkraft gerade lustig schaut? Diese Aufnahme dann vielleicht sogar mit anderen teilen?
Die Verführung ist groß und die technischen Möglichkeiten sind einfach. Was vielleicht als ein schlechter Scherz gedacht war, hat weitreichende Konsequenzen für alle Beteiligten. Persönlichkeitsrechte werden verletzt und die betroffene Person wird in einem falschen Licht dargestellt. Das Recht am eigenen Bild stellt ein Grundrecht dar, sodass jeder selbst entscheiden kann, welche Aufnahmen von ihm weiterverbreitet werden dürfen. Ohne eine Zustimmung der Person handelt es sich bei der Veröffentlichung um eine Straftat.
Nach verschiedenen Pressemitteilungen über TikTok-Challenges mit zum Teil tödlichem Ausgang wie zuletzt in Italien, weist das SG auf die Gefahr dieser Challenges hin. Wir warnen auch vor solchen Challenges, in denen die Schüler*innen Video- oder Tonmitschnitte von Konferenzen hochladen oder die Videokonferenzen von anderen Klassen bewusst stören wollen.
Das Hochladen solcher unerlaubt aufgenommenen Videos ist eine Straftat, die von der Schule geahndet wird und sowohl schulische Konsequenzen nach sich zieht als auch strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Auch die Weitergabe von Besprechungslinks zu Videokonferenzen, durch die Unterricht bewusst gestört und verhindert werden soll, dulden wir als Schule nicht. Damit werden die Grundlagen unserer Unterrichts- und Erziehungsarbeit untergraben und auch das Vertrauensverhältnis zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen gestört.
Um Aufklärung über die Verletzung von Gesetzen zu leisten und die Auswirkungen eines solchen Verhaltens zu verdeutlichen, wird das SG diese Inhalte in der kommenden Woche in den jeweiligen SLZ-Stunden aller Klassen zum Thema machen.