Die Schule erfolgreich abschließen und danach direkt in einen Beruf starten - dieser Weg ist spannend, aber gleichzeitig auch gar nicht so leicht.
Alle Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen im Land NRW erhalten deshalb die Möglichkeit, berufliche Zukunftspläne überlegt zu gestalten.
Spätestens ab der Jahrgangsstufe 8 beschäftigen sie sich mit ihren Talenten und Wünschen, Interessen und Neigungen. Dabei werden sie nicht allein gelassen - das geschulte Personal in der Potenzialanalyse, die Eltern und die Lehrkräfte sehen die Stärken der Jugendlichen aus einem anderen Blickwinkel als sie selbst und können deshalb mit ihnen gemeinsam den Weg zu ihrem beruflichen Ziel konkretisieren.
Die Standardelemente stellen den Rahmen und die für alle Schulen verbindliche Basis des schulisch begleiteten Prozesses der Beruflichen Orientierung dar. Zu jedem Element der Beruflichen Orientierung (BO) sind neben der Nennung der Zielgruppe Aussagen zu Zielen und Kompetenzerwartungen sowie Mindestanforderungen formuliert.
Die kontinuierliche Beratung der Schülerinnen und Schüler und der Erziehungsberechtigten gehört zu den Aufgaben der Lehrkräfte, ebenso wie Unterrichten, Erziehen und Beurteilen. Sie findet unter anderem regelmäßig im Rahmen von Schulsprechtagen, der Laufbahnberatung oder der Förderplanung statt. Die Angebote der Berufsberatung setzen spätestens in Klasse 9 ein.
Für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 8 wird durch die Schule ein Portfolioinstrument eingeführt, das den gesamten schulischen Prozess der Beruflichen Orientierung begleitet.