Das Land NRW hat entschieden, dass für alle Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht bis zum 31.01.2021 ausgesetzt wird. Es findet ausschließlich Distanzunterricht statt. Diese Regelung gilt auch für Abschlussklassen, d.h. für die Q2.
Der Distanzunterricht am Städtischen Gymnasium beginnt ab Montag, 11. Januar gemäß Stundenplan. Er wird auf der Grundlage unseres pädagogischen Konzepts zum Distanzlernen erteilt.
Wenn Sie für Ihr Kind ein digitales Endgerät für die Teilnahme am Distanzunterricht benötigen, können sie sich eines von der Schule ausleihen: Ausleihe von digitalen Endgeräten
Notbetreuung
Wir bieten ab Montag eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 an, die nicht zuhause betreut werden können. Die Kinder nehmen von der Schule aus am Distanzunterricht ihrer Klasse teil. Die Betreuung wird während der Unterrichtszeit gewährleistet. Für die Notbetreuung müssen Sie Ihr Kind anmelden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Kinder, die im verlässlichen Ganztag angemeldet sind, können auch im Nachmittagsbereich betreut werden. Es wird seitens der Betreuerinnen im Ganztag eine Abfrage an die Eltern gerichtet werden, welche Eltern die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehmen wollen.
Für die Notbetreuung werden feste Lerngruppen eingerichtet. Alle Eltern werden jedoch seitens der Landesregierung aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten.
Study-Hall in der Mediothek
Schüler*innen der Stufen 7-Q2, die zu Hause kein WLAN haben oder dort nicht gut lernen können, können unsere Study Hall in der Mediothek nutzen. Dort erhalten sie einen Arbeitsplatz und ggfs. ein digitales Endgerät.
Wer diese Möglichkeit nutzen möchte, wird gebeten, sich per Mail für die Study Hall anzumelden: sgg@sg.schulen-gt.de
Klassenarbeiten und Klausuren
Grundsätzlich werden bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten in den Klassen 5 bis EF geschrieben. Ausnahmen gelten für Klausuren und mündliche Prüfungen in den Jahrgangsstufen Q1 und Q2. Die noch zu schreibenden Klausuren (auch Nachschreibklausuren) und mündlichen Prüfungen in der Q1 und Q2 werden unter Einhaltung der Hygienevorschriften durchgeführt. Es gilt eine Maskenpflicht. Der Klausurplan wird den Schülerinnen und Schülern über die entsprechenden Kanäle mitgeteilt.
Sobald wir weitere Hinweise von der Landesregierung erhalten, werden wir Sie zeitnah informieren. Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Zuversicht in dieser für alle nicht einfachen Situation. Sollte einmal etwas nicht so klappen wie gewünscht, so bitten wir um Nachsicht. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall gerne die Klassenlehrer*innen und Beratungslehrer*innen der Oberstufe.
Ihre Schulleitung,
Axel Rotthaus und Britta Jünemann