1. Ermittlung der Gesamtnote zum Halbjahr und zum Schuljahresende:
In Klasse 5 und 6 stellt die gestalterische Arbeit den Schwerpunkt der Benotungsgrundlage (80%) dar. Dabei muss immer der Prozesscharakter (kreative Bildfindung / stetige konzentrierte praktische Arbeit) in die Bewertung von Schülerarbeiten miteinbezogen werden. Daneben geht in die Beurteilung die sonstige Mitarbeit (20%) ein. Pro Schulhalbjahr werden ca. 2-4 praktische Arbeiten von den Schülerinnen und Schülern angefertigt. Die Unterrichtsinhalte können auf der Schulhomepage eingesehen werden.
2. Kriterien zur Beurteilung gestalterisch-praktischer Arbeiten
Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gelten folgende Beurteilungskriterien:
- Erfassung der formal-inhaltlichen Aspekte der Aufgabenstellung;
- Kreativität bzw. Originalität bei der künstlerischen Umsetzung der Aufgabenstellung
- Anwendung erlernter Techniken in eigenen Kompositionen
- Fähigkeit zur kritischen Reflexion der eigenen praktischen Arbeiten und die der Mitschüler/innen
- Sachgerechter und sorgfältiger Umgang mit verschiedenen Arbeitsmaterialien
Mit Klasse 5 beginnend, bekommen die Beteiligung an Unterrichtsgesprächen und die Fähigkeit theoretisch erarbeitete Bildsprachen von Künstlern in eigenen Bildern anzuwenden bis zur Klasse 9 eine immer größere Gewichtung.
Die Einhaltung von Zeitvorgaben gehört als weiteres Kriterium zu jeder gestalterischen
Arbeit.
3. „Sonstige Leistungen“ im Unterricht
Diese schlüsseln sich auf in:
- Qualität und Quantität von Beiträgen im Unterricht
- Präsentationen der eigenen Arbeiten
- Kritische Reflektion
- Führen einer Mappe
4. Transparenz der Bewertungskriterien
Die Bewertungskriterien werden Schülerinnen und Schülern vor Beginn der jeweiligen Arbeiten erläutert.