18.02.2022 (älterer Beitrag)

Verändertes Testverfahren ab dem 28.02.2022

Ab dem 28.02. müssen sich wieder nur diejenigen Schüler*innen und Lehrkräfte testen, die nicht vollständig geimpft sind oder aktuell als genesen gelten. Als „vollständig Geimpfter“ gilt man 14 Tage nach der 2. Impfung. Für Genesene gilt: Seit der Corona-Infektion müssen mindestens 28 Tage vergangen sein, bevor man als „genesen“ gilt. Nach der gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17. Februar 2022 gilt der Genesenenstatus für drei Monate.

Die Lehrer*innen werden in den nächsten Tagen den Impfstatus der Schüler*innen noch einmal erheben, da sich seit der letzten Erhebung vieles verändert hat.

Der Impf-Nachweis kann auf auf dem Smartphone oder mit Hilfe des Impfpasses erfolgen.

Der Genesenenstatus muss mit Hilfe eines Dokuments nachgewiesen werden, aus dem sich das Datum der Infektion ergibt (in der Regel das positive PCR-Ergebnis bzw. ein Genesenenzertifikat mit entsprechender Angabe), um die Zeitdauer der Gültigkeit zu berechnen.

Bitte geben Sie Ihren Kindern entsprechende Nachweise mit.

 

Testtage drei Mal wöchentlich:
Nach wie vor testen wir montags, mittwochs und freitags in der 1. Stunde. Da am 28. Februar ein beweglicher Ferientag (Rosenmontag) liegt, findet die Testung am Dienstag, den 01.03.,statt.

Selbstverständlich ist es möglich, sich freiwillig zu testen, auch wenn man der Testpflicht nicht mehr unterliegt, gerade vor dem Hintergrund, dass sich bei der Omikron-Variante auch viele geimpfte, genesene und geboosterte Menschen (erneut) anstecken.

Wir weisen darauf hin, dass FFP-2-Masken einen guten Schutz vor Aerosolen bieten.

Bei Einzelfragen können Sie sich gern an die Schulleitung wenden.

Vielen Dank für Ihre Kooperation bei der Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen. Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Ihre Schulleitung