Vorgezogene Weihnachtsferien am 21. und 22. Dezember – Notbetreuung

Die Landesregierung NRW hat entschieden, dass in diesem Jahr bereits am 21. und 22.12. kein Unterricht mehr stattfindet.

Jedoch können laut Erlass Klausuren der Oberstufe an diesen beiden Tagen geschrieben werden, falls dies notwendig ist.

Für Eltern von Kindern in den Klassen 5 und 6, die an diesen beiden Tagen ihre Kinder nicht betreuen können, wird eine Notbetreuung angeboten.

Kinder, die im verlässlichen Ganztag angemeldet sind, können die Notbetreuung wie auch sonst von 8.00 bis 16.00 Uhr wahrnehmen. Für alle anderen endet die Notbetreuung um 13.15 Uhr.

Für die Notbetreuung gibt es keine weiteren Voraussetzungen. Damit wir planen können, bitten wir Sie jedoch um eine Anmeldung bis spätestens Freitag, 11. Dezember 2020, die Sie im Sekretariat abgeben können, gerne auch per E-Mail: sgg@sg.schulen-gt.de

Im Rahmen des Betreuungsangebotes findet kein Unterricht statt. Bitte geben Sie Ihren Kindern daher auch Bücher oder sonstiges Übungsmaterial mit, so dass diese sich auch individuell beschäftigen können.

Für die Notbetreuung am 21. und 22. Dezember gilt eine ganztägige Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsregelungen durch die Kinder ist unbedingt zu beachten.

Die Maskenpflicht ist besonders deswegen wichtig, weil es sich um gemischte Gruppen handelt und die Schutzmaßnahmen vor Weihnachten besonders groß sein sollen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Notbetreuung.

Und hier das Abfrageformular für Kinder im verlässlichen Ganztag.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und eine besinnliche Adventszeit
Ihre Schulleitung, Axel Rotthaus und Britta Jünemann