Die Schulpflegschaft ist laut Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) die Versammlung aller Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter. An den 2-3 Sitzungen pro Halbjahr nimmt die Schulleitung teil, um über die jeweils aktuellen schulischen Entwicklungen zu informieren. Die Schulpflegschaft ist das oberste Elterngremium auf der Ebene der Schule. Sie vertritt die Interessen aller Eltern und ist weiterhin ein Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen.
Informationen, die in diesem Gremium ausgetauscht werden, sollen über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden direkt in die Elternversammlungen der Klassenpflegschaften eingebracht werden. So sind alle Eltern mit den aktuellen Informationen versorgt. Gleiches gilt in der anderen Richtung für Anregungen und Anträge aus den Klassenpflegschaften, die in der Schulpflegschaft behandelt werden.
Die Mitwirkung von zur Zeit 6 Eltern an der Schulkonferenz, das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule, beinhaltet die Chance, bei wichtigen Entscheidungen dabei zu sein und die Stimme der Eltern miteinzubringen. Alle Themen, die für die Schule wichtig sind, werden in dem Gremium, in dem Lehrer, Schüler und Eltern gemeinsam vertreten sind, besprochen und entschieden. Dies ist zum Beispiel:
- Beratung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule
- Empfehlung von Grundsätzen zur Unterrichtsverteilung, zur Leistungsbewertung, zur Einrichtung von Kursen etc.
- Entscheidungen über das Schulprogramm, Verwendung von Haushaltsmitteln, Einführung von Lernmitteln, die Festlegung von beweglichen Ferientagen, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen etc.
Des weiteren ist die Mitarbeit von Eltern an den Fachkonferenzen ein Bestandteil von Mitbestimmung der Eltern bei der Entwicklung und Ausstattung von den einzelnen Fachdisziplinen. Hier können sich alle interessierte Eltern aus den Klassenpflegschaften zu Beginn eines Schuljahres melden und einschreiben. Die Wahl der Eltern findet in der ersten Schulpflegschaftssitzung jedes Schuljahres statt.
Des weiteren informiert das Ministerium für Schule und Bildung in seiner Broschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“ über die zahlreichen Themen des Schullebens und über Mitwirkungsmöglichkeiten.