Fahrtenprogramm

Ein wichtiges Ziel unseres Bildungsauftrages als Europaschule ist es, unsere Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, aktiv, dialogbereit, tolerant und offen sowie konstruktiv und sozial kompetent am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die Teilnahme an gemeinsamen Fahrten leistet dazu einen großen Beitrag. Im Sinne unseres Leitbildes dienen Fahrten ganz grundsätzlich der Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und der Entwicklung zur Eigenständigkeit und eigenverantwortlichem Handeln und haben daher an unserer Schule einen besonderen Stellenwert.

 

Als außerschulische Lernorte fördern Fahrten verschiedene Kompetenzen und verfolgen unterschiedliche Schwerpunkte:

  • Klassenfahrten in der Unter-und Mittelstufe haben eine stärker soziale und pädagogische Ausrichtung und stärken im Sinne des sozialen Lernens das Vertrauensverhältnis zwischen den Schülerinnen und Schüler untereinander und den Lehrkräften.
  • Die Auslandsfahrten haben einen interkulturellen Schwerpunkt und fördern die Entwicklung einer von Toleranz geprägten Einstellung gegenüber und das vertiefte Kennenlernen anderer Lebenswelten und Kulturen
  • An Fächer angebundene Fahrten in allen Stufen verfolgen vorrangig fachlich-inhaltliche Schwerpunkte und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern die Anwendung und Vertiefung der im Unterricht und im Lebensraum Schule erworbene Kenntnisse und Kompetenzen

Klassenfahrten, Wandertage, Exkursionen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Fahrten, die an unserer Schule regelmäßig für alle Schüler*innen der jeweiligen Jahrgansstufen stattfinden:

Stufe Was Zeit Schwerpunkt
5 2 Wandertage   pädagogisch und gruppendynamisch
oder Übernachtungsfahrt (anstatt der Wandertage) 2-3 Tage pädagogisch und gruppendynamisch
Kiebitzhof-Exkursion (Biologie) 1 Vormittag fachlich-inhaltlich
6 2 Wandertage   pädagogisch und gruppendynamisch
oder Übernachtungsfahrt (anstatt der Wandertage) 2-3 Tage pädagogisch und gruppendynamisch
Bibeldorf-Exkursion (Geschichte / Religion)   fachlich-inhaltlich
7 Spiekeroog (Klassenfahrt) 5 Tage im Herbst pädagogisch und gruppendynamisch
Xanten (Exkursion)   fachlich-inhaltlich
Klimahaus Bremerhaven (Exkursion)   fachlich-inhaltlich
8 2 Wandertage 1 Tag / Halbjahr  
9 2 Wandertage 1 Tag / Halbjahr  
10 Abschlussfahrt an ein lohnenswertes Ziel, z.B. Hamburg, Berlin, Münschen 3 Tage, 2. Halbjahr pädagogisch und fachlich-inhaltlich
E Eislauftag Oetker-Eisbahn Bielefeld Januar sportlich-bewegungspädagogisch
Q1 Studienfahrt in der LK-Schiene Block I 5 Tage vor den Osterferien Fachlich-inhaltlich - Ziel abhängig vom Kursschwerpunkt

Freiwillige Fahrten, Austauschfahrten

Als Europaschule bieten wir unseren Schüler*innen ein breites Angebot an freiwilligen Austausch- und Studienfahrten an.

Darüber hinaus finden regelmäßig die folgende freiwilligen Fahrten statt:

Stufe Was Zeit Schwerpunkt
5 bis Q2 Orchesterfahrt zur Wevelsburg 3 Tage Anfang Dezember musikalisch
E Wintersport-Exkursion nach Luttach (Südtirol) 1 Woche, vor den Halbjahrszeugnissen sportlich-bewegungs-pädagogisch

Individuelle Auslandsaufenthalte

Ein Auslandsaufenthalt wird aus verschiedenen Gründen ins Auge gefasst. Man möchte eine neue Sprache lernen oder die Kenntnisse einer bereits erlernten Sprache ausbauen, eine andere Kultur kennenlernen oder auch einfach seinen eigenen Horizont erweitern.

Der individuelle Auslandsaufenthalt wird von den SuS eigenständig organisiert und finanziert. Die Schule genehmigt im Normalfall eine Unterbrechung der Schullaufbahn von maximal 12 Monaten. Der günstigste Zeitpunkt ist zu Beginn der E-Phase; man kann bei einem 3-6 monatigen Aufenthalt im zweiten Halbjahr in der E-Phase weitermachen, bei einem 6-12 monatigen Aufenthalt wird die Schullaufbahn für ein Jahr unterbrochen, d.h. man schiebt praktisch ein Schuljahr dazwischen und macht dann in der E-phase weiter.

Wichtig ist, dass man sich zuerst an die Schule wendet und alle Optionen bespricht, da eine Schullaufbahnunterbrechung immer die Einverständniserklärung des Schulleiters voraussetzt.

Meldet euch bei allen Fragen bezüglich dieses Themas gerne bei Frau Wellmann-Hewett.

Regelungen zur Teilnahme an Fahrten

Teilnahme an Fahrten und Wandertagen

Klassen- und Kursfahrten bzw. Wandertage sind Schulveranstaltungen. Gemäß § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.

Nur in besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten frühzeitig einzureichen und schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen kann die Befreiung nur erteilt werden, wenn die Erziehungsberechtigten auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben. Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses.

 

Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet die Teilnahme an einer Fahrt die Übernahme von Verantwortung sowohl für das inhaltliche Gelingen (die Planung, Durchführung und Nachbereitung der Fahrt) als auch für das soziale Miteinander.

Die Schülerinnen und Schüler sind sich bewusst, dass sie während einer Fahrt die Schule nach außen repräsentieren und verhalten sich entsprechend.

Um die Abläufe des Schulalltages möglichst wenig zu beeinträchtigen, sind die Schülerinnen und Schüler für das eigenständige und gewissenhafte Nacharbeiten des versäumten Unterrichtsstoffes verantwortlich. Sie müssen darüber hinaus bereit und in der Lage sein, versäumte Klausuren und Klassenarbeiten zeitnah nachzuschreiben.

 

Kriterien zur Teilnahme an Austauschfahrten

Im Falle einer das Angebot übersteigenden Nachfrage nach Teilnahme an unseren Austauschfahrten greifen folgende Richtlinien, damit das Verfahren transparent und die Gleichbehandlung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden:

Grundsätzlich kann sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler einer Klasse bzw. eines Jahrgangs zur Teilnahme anmelden.

Von der Teilnahme können Schüler/innen ausgeschlossen werden, wenn

  • ihre Versetzung gefährdet ist.
  • gegen sie Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängt wurden.
  • ihr Verhalten bei vorhergehenden außerunterrichtlichen Veranstaltungen deutlichen Anlass zur Kritik gab.
  • sie ihren Verpflichtungen im Vorfeld des Austausches nicht nachkommen (z.B. termin- und fristgerechte Anzahlung und Finanzierung, Teilnahme an vorbereitenden Treffen, Abgabe von Steckbriefen, Beantragung von Visa, …).

 

Darüber hinaus gibt es häufig Vorgaben seitens der Austauschschule bzgl. Geschlechtes, Alter und weiterer Besonderheiten. Nach Berücksichtigung der Vorgaben durch die Austauschschule ist der verbleibende Spielraum für die Auswahl häufig äußerst begrenzt. Letztendlich entscheidet das Los. Leider werden auch möglichst transparente Kriterien den Schüler/innen keine Enttäuschung ersparen, wenn sie nicht mitgenommen werden können.