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Regelungen zum Unterricht nach den Herbstferien


Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

Das Schulministerium NRW hat die Schulen am Mittwoch, 21.10.2020, darüber informiert, wie der Schulbetrieb nach den Herbstferien organisiert werden soll.

Hier die wichtigsten Regelungen:

1. Es findet Präsenzunterricht in den gewohnten Klassen und Kursgruppen statt.

Das Schulministerium teilte dazu mit: "Nach den Herbstferien möchten wir für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht sichern. Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.
Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen. Zugleich ist es unser Ziel, klare und bislang bewährte Regelungen zu etablieren und beizubehalten."

2. Es besteht eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterricht.

Bitte geben Sie Ihren Kindern eine Maske und mindestens eine Ersatzmaske mit.
"Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz. Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern - wenn möglich – zu achten."

3. Lüften: In den Klassenräumen wird regelmäßig gelüftet.

Das Umweltbundesamt hat Richtlinien für das richtige Lüften veröffentlicht.
Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:
  • Stoßlüften alle 20 Minuten, im Herbst für 5 Minuten, im Winter für 2-3 Minuten,
  • Querlüften wo immer es möglich ist,
  • Lüften während der Pause.
Die Stadt Gütersloh hat die Lüftungssequenzen auf der Grundlage der Größe und der maximalen Belegung der einzelnen Räume noch einmal präzise berechnet.

Diese Regelungen zur Maskenpflicht und zum Lüften gelten bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020.

Die Schulleitung des SG, Axel Rotthaus und Britta Jünemann
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