28.10.2021 (älterer Beitrag)

Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz ab dem 02.11.

Wie angekündigt hat das Schulministerium mitgeteilt, dass ab dem 02.11. die Maskenpflicht im Unterricht am Sitzplatz entfällt. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, auf freiwilliger Basis eine Maske zu tragen.
Im Schulgebäude und beim Verlassen des Sitzplatzes im Unterricht gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Der Wegfall der Maskenpflicht am Sitzplatz ist für viele Schülerinnen und Schüler eine Erleichterung. Andererseits sind auch viele angesichts steigender Infektionszahlen besorgt. Daher müssen gerade vor dem Hintergrund dieser Entscheidung die weiteren Hygiene- und Schutzmaßnahmen umso sorgfältiger eingehalten werden.

Hier die Mitteilung des Ministeriums im Wortlaut:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Wir werden sehen, wie sich diese Maßnahmen vor dem Hintergrund des allgemeinen Infektionsgeschehens auswirken werden.
Daher ist es wichtig, die weiteren Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus sorgfältig einzuhalten: die Testungen und das regelmäßige Lüften. Auch die Einhaltung von Abstandsregeln dort, wo es möglich ist, kann Infektionen verhindern.

In der nächsten Woche werden die Schülerinnen und Schüler am Dienstag, Mittwoch und Freitag getestet.
Wir bitten die geimpften und genesenen Schülerinnen und Schüler, sich am Dienstag, 02.11., einmal freiwillig zu testen, damit wir am Tag der Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz eine größere Sicherheit für alle haben.

Vielen Dank dafür, dass sich alle so sorgfältig an die Hygiene- und Schutzvorschriften halten und wir in diesem Schuljahr daher die Schule wieder als Ort der Begegnung erleben durften und dürfen.

Die Schulleitung des SG