16.03.2021 (älterer Beitrag)

Kernaussagen der Mail des Schulministeriums vom 15.03.2021

Jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen soll vor den Osterferien einen Selbsttest durchführen können. Nach den Osterferien werden die Testungen fortgesetzt – vorausgesetzt die Tests stehen in der erforderlichen Anzahl zu Verfügung.

Selbsttests

Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests. Bis zu den Osterferien werden Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie unter:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Schnell-/Selbsttests haben eine höhere Fehlerrate als PCR-Tests. Daher müssen nach positiven Schnell-/Selbsttests PCR-Tests zur Bestätigung durchgeführt werden. Ort und Zeit der Testung

Grundsätzlich entscheiden die Schulen nach ihren Gegebenheiten über Zeitpunkt und Organisation der Testungen. Vor den Osterferien muss eine Testung sichergestellt sein.

Bei der Durchführung gelten folgende Maßgaben:

Die Testungen finden in den Klassen-/Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen zu Beginn des Unterrichtes statt. In Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Kurssystem) legt die Schulleitung für diese Schülergruppe geeignete Testzeitpunkte fest. Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests.

Ablauf einer Testung in der Schule

Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.

Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass jederzeit ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander gewahrt wird.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch.

Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Hier folgt weiteres unterstützendes Material des Herstellers (z.B. Videos). Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten.

Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.

Ergebnisinterpretation des Selbsttests

Das Ergebnis eines Selbsttests der Firma Roche ist wie folgt zu interpretieren:

  • Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.
  • Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.
  • Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Andernfalls unterbleibt die Testung.

Es muss darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden.

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung. Die betroffene Person muss aber unverzüglich unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutzmaßnahmen isoliert werden.

Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird. Er kann dann auch gefahrlos entsorgt werden. Die Schulleitung informiert die Eltern.

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben.

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die Eltern Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird.

Widerspruchserklärung der Eltern

Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben.

Behaupten Schülerinnen und Schüler das Vorliegen eines elterlichen Widerspruchs und kann dies aus Zeitgründen nicht überprüft werden, wird die Testung ausgesetzt.

Testdokumentation

Die Testungen sind zu dokumentieren. Dabei werden an dieser Stelle in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben. Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs: Datum der Testdurchführung / Angabe der Klasse oder des Kurses / Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler / Anzahl der ausgegebenen Selbsttests Anzahl der positiven Testergebnisse, Namen der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf.

Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die den Test verweigern

Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen. Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen. Aus der möglichen Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schüler dürfen keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der Elternschaft. Vereinbarungen jedweder Art innerhalb der Schulgemeinschaft zum Umgang mit den Schnelltests sind nicht zulässig.

Entsorgung der Testmaterialien

Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack benötigt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen. Ein positiver Test-Kit kann gefahrlos mit entsorgt werden.